Zulagenrente

Der Staat bietet mit der Einführung des AVmG (Altersvermögensgesetz, als Riester-Rente bekannt) Zulagen. Die Grundzulage beträgt 154 € / Jahr, die Kinderzulage 185 € / Jahr, für Kinder, die ab 2008 geboren sind, 300 € / Jahr und für Antragsteller, die noch nicht 25 Jahre alt sind, einmalig 200 € Zulage.

 

Doch aufgepasst: Die Unterschiede der Angebote auf dem Markt sind zum Teil gewaltig. Es ist noch lange nicht Riester-Rente gleich Riester-Rente. Die Ablaufleistungen unterscheiden sich zum Teil mehr als 50 %. So erhält der eine für sein Geld beispielsweise eine Rente in Höhe von 500 € mtl. und ein anderer für den gleichen Betrag eine Rente in Höhe von über 800 € mtl. Da lohnt sich ein Vergleich!

 

Wir prüfen Ihren Vertrag und zeigen Ihnen die Unterschiede auf. Der Gesetzgeber hat eine Übertragung der vorhandenen Guthaben auf andere Anbieter vorgesehen. Damit ist ein Wechsel einfach möglich. Verschenken Sie kein Geld. Verschenken Sie keine Rente. Wir beraten Sie gerne qualifiziert und neutral.

 

Die Basisrente nach dem AltEinkG bietet Sicherheit und enorme Steuervorteile. Für 2010 können bereits 70 % der Ausgaben bis zu 20.000 € für Ledige und bis zu 40.000 € für verheiratete, pro Jahr als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

 

Voraussetzungen:

 

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Rentenbeginn frühestens ab vollendetem 60. Lebensjahr und
  • die Rente ist nicht beleihbar … nicht vererbbar … nicht veräußerbar … nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar.

 

Hartz-IV-sicher: Die Rürup-Rente ist Hartz-IV-sicher (Pfändungsschutz nach § 851 c ZPO).

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